Selbsttests
Pooltests
https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7447/pcr-pooltests-an-grund-und-foerderschulen.html
Bis auf Weiteres gilt:
Alternativ zur Teilnahme am PCR-Pooltestverfahren kann Ihr Kind gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch die folgenden Nachweise:
- den negativen Testnachweis eines maximal vor 48 Stunden durchgeführten PCR-Tests, eines PoC-PCR-Tests oder eines weitern Tests nach Amplifikatonstechnik (Vorlage zweimal die Woche)
- den negativen Testnachweis eines maximal vor 24 Stunden durchgeführten PoC-Antigentests (Vorlage dreimal die Woche)
Aufgrund des spezifischen Infektionsgeschehens kann es sein, dass die Schüler sich täglich testen müssen (Pooltest + Selbsttest).